Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. https://sprechstunde.online/legal/)Nutzungsumfang
    1.1. Die Takuta GmbH (im Folgenden: „Takuta“) bzw. deren Subunternehmen betreiben auf ihrer IT-Infrastruktur (Software as a Service) unter der Bezeichnung „dubidoc“ eine Software, welche dem Kunden insbesondere die Möglichkeit bietet, Termine von Patienten zentral zu verwalten (im Folgenden: „dubidoc“).
    1.2. Takuta stellt mit dubidoc ausschließlich eine Plattform zur internetbasierten Verwaltung und Kommunikation zur Verfügung. Über die Plattform ist eine fachärztliche Beratung nicht zulässig. Insbesondere die Richtigkeit der Inhalte der Kommunikation, die Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder Bonität von Patienten sind nicht Vertragsgegenstand.
    1.3. Takuta behält sich das Recht vor, den Nutzungsumfang und die Nutzungsbedingungen jederzeit zu verändern. Die jeweilige Änderung wird dem Kunden rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Schweigt der Kunde oder widerspricht er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der Änderung schriftlich oder in elektronischer Form, so werden die Änderungen wirksam.
    1.4. Bei der Nutzung der Videosprechstunde über dubidoc wird der KBV-zertifizierte Videodienst unseres Partners Zava Sprechstunde Online GmbH (Registernummer: HRB 31207) verwendet. Dabei gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zava Sprechstunde Online GmbH (https://sprechstunde.online/legal/).
  2. Nutzungsrechte
    2.1. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von dubidoc.
    2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergegeben Zugangsdaten Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, dubidoc zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder dubidoc öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
  3. Verfügbarkeit und Support
    3.1. Takuta arbeitet kontinuierlich an der technischen und organisatorischen Verbesserung, um eine möglichst hohe Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität von dubidoc zu gewährleisten.
    3.2. Takuta weist den Kunden darauf hin, dass es dennoch zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen (Störungen) kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von Takuta liegen. Hierunter zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Takuta handeln oder nicht beinflussbare technische Bedingungen des Internets, Cyberangriffe oder höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände die Verfügbarkeit oder den Funktionsumfang von dubidoc nur vorübergehend einschränken, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
    3.3. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu sonstigen unvorhersehbaren Problemen und Einschränkungen kommt. Bei der Nutzung sollte sich der Kunde daher bewusst sein und beachten, dass
    – es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit oder zum Verlust von Daten kommen kann
    – bestimmte Funktionalitäten nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können
    – Verfügbarkeitsunterbrechungen auftreten können, insbesondere durch Wartungs- und Entwicklungsarbeiten, wobei sich Takuta darum bemühen wird, vorhersehbare und planbare Wartungen außerhalb der Öffnungszeiten der Kunden durchzuführen
    3.4. Takuta weist den Kunden darauf hin, dass für seinen Geschäftsbetrieb essentielle Daten nicht ausschließlich in dubidoc vorgehalten werden, sondern solche Daten regelmäßig anderweitig abgespeichert oder aufbewahrt werden sollten. Dies kann beispielsweise durch Ausdrucken wichtiger Daten aus dubidoc erfolgen.
    3.5. Der Kunde ist für die Qualität der Internetverbindung und die benötigte Hardware ausschließlich selbst verantwortlich.
    3.6. Der Kunde meldet Störungen unter ausreichender Schilderung des Sachverhalts umgehend per E-Mail an support@dubidoc.de. Takuta wird während der Supportzeiten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der E-Mail reagieren. Der Support steht von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr – 17:00 Uhr zur Verfügung.
    3.7. Takuta ist berechtigt, dubidoc jederzeit nach seinem Ermessen zu optimieren, anzupassen oder zu verändern.
  4. Wartung und Beratung
    Soweit über die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von dubidoc (Störungsbeseitigung) hinausgehend Wartungsleistungen oder Beratung vom Kunden angefragt werden, wird Takuta diese nach Aufwand berechnen. Soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, wird dies auf Stundenbasis mit Euro 80,00 (netto) pro Stunde abgerechnet.
  5. Implementierung, Einführungsschulung & Schulungen allgemein
    5.1. Takuta wird dubidoc bei dem Kunden so installieren, dass die volle Funktionsfähigkeit und die Einbindung in die Praxis von dubidoc bei Vertragsbeginn gewährleistet ist, soweit der Kunde die nachfolgenden Systemvoraussetzungen und Anforderung an die technische Umgebung erfüllt:
    5.1.1. Ohne Schnittstelle zum Praxissoftwareprogramm: aktueller Browser mit der Nutzung aktueller Webtechnologien (HTML5, JavaScript) muss vorhanden sein.
    5.1.2. Mit Schnittstelle zur Praxissoftwareprogramm: bei Verwendung von Microsoft Windows 7/10/11 muss die aktuelle Browserversion von Mozilla Firefox oder Google Chrome vorhanden sein; Bei Verwendung von macOS kann die volle Funktionsfähigkeit abweichend von Ziff. 5.1 nicht hergestellt werden, sondern es ist unter der Voraussetzung des Vorhandenseins von Mozilla Firefox die Nutzbarkeit von dubidoc mit eingeschränkter Schnittstellenfunktion möglich.
    5.2. Sind die technischen Voraussetzungen gemäß Ziff. 5.1.1 bzw 5.1.2. bei Vornahme der Implementierungsdienstleistungen durch Takuta zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Ziff. 5.1 nicht erfüllt, wird Takuta diese für den Kunden herstellen. Soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, wird der damit verbundene Aufwand auf Stundenbasis mit Euro 80,00 (netto) pro Stunde abgerechnet.
    5.3. Takuta bietet dem Kunden bzw. dessen Mitarbeitern eine einmalige Remote-Einführungsschulung (maximal 1/2 Tag) an. Für diese einmalige Schulung fallen keine weiteren Kosten an.
    5.4. Die Durchführung weiterer Remote-Schulungen kann in Textform vereinbart werden. Für jede weitere Remote-Schulung fallen Kosten in Höhe von Euro 80,00 (netto) pro Stunde an.
    5.5. Takuta bietet dem Kunden für dessen Mitarbeiter ebenfalls eine Schulung vor Ort (maximal 1/2 Tag) an, deren Durchführung in Textform vereinbart werden kann. Für diese Schulung fallen einmalige Kosten in Höhe von Euro 299,00 (netto) zuzüglich Fahrtkosten an.
  6. Datenherausgabe
    Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde berechtigt, seinen Zugang zu dubidoc für maximal einen Monat weiterhin zu nutzen. Dieser Zugang wird jedoch dahingehend beschränkt, dass der Kunde nur noch über solche Leserechte verfügt, die erforderlich sind, um seine in dubidoc verwendeten Patientendaten zu transferieren. Darüber hinaus schuldet dubidoc keine weitere Unterstützung zum Transfer von Daten.
  7. Datenschutz
    Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet werden, müssen aus gesetzlichen Gründen die folgenden Regelungen zusätzlich gelten:
    – Der Kunde beauftragt Takuta mit der Verwaltung von Patientendaten entsprechend den Regelungen des zu Grunde liegenden Vertrags.
    – Es werden personenbezogene Daten über Patienten und Beschäftigte des Kunden verarbeitet, insbesondere Name, Vorname, Geschlecht, Titel, E-Mailadresse, Telefonnummer, Terminwünsche. Takuta weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) nur unter besonderen Umständen erlaubt und die Verarbeitung solcher Daten durch Takuta nicht vorgesehen ist.
    – Alle weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, dessen Vertragsdauer sich nach der Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrags richtet.
  8. Haftung
    8.1. Takuta übernimmt in seiner Rolle als Vermittler keine Haftung für das Verhältnis zwischen dem Kunden und seinen Patienten. Dies erfasst insbesondere Terminausfälle von Terminen, welche über die Plattform vereinbart wurden.
    8.2. Takuta haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    8.3. Bei fahrlässig verursachten Schäden haften Takuta und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Verpflichtungen sind Verpflichtungen, welche für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erfüllt werden müssen, deren Erfüllung die Verwirklichung der Vertragsziele dieses Vertrags erst ermöglicht und solche Verpflichtungen, auf deren Einhaltung die Nutzer grundsätzlich nach dem Sinn und Inhalt dieses Vertrags vertrauen können.
    8.4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.Keine der genannten Einschränkungen gilt im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  9. Freistellung von Ansprüchen Dritter
    9.1. Der Kunde ist für die von ihm in dubidoc verwendeten Daten selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere keine strafbaren, schädlichen, unbilligen oder solche Inhalte zu verwenden, die Rechte Dritter verletzen. Eine Prüfung der Inhalte durch Takuta erfolgt ausdrücklich nicht.
    9.2. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang Takuta von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, soweit Takuta von diesen in Anspruch genommen wird.
  10. Vertraulichkeit
    Der Kunde und Takuta verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
  11. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
    11.1. Der zwischen Takuta und dem Kunden geschlossene Vertrag beginnt ab dem im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegten Zeitpunkt. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Laufzeit einen Monat und bei jährlicher Zahlung ein Jahr.
    11.2. Die Vertragspartner können das Vertragsverhältnis, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich entsprechend der vereinbarten Abrechnungsvariante um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr.
    11.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für Takuta gilt insbesondere ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aus Ziff. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.
    11.4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    11.5. Takuta erwächst aus einer der zuvor genannten Kündigungen keine Entschädigungspflicht gegenüber dem Kunden.
  12. Nutzungsentgelt, Zahlungsmodalitäten
    12.1. Für die Bereitstellung ist ein monatliches/jährliches Entgelt zu entrichten. Das Entgelt ist sofort zahlbar.
    12.2. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden.
    12.3. Das Nutzungsentgelt wird zwischen den Parteien individuell vereinbart und wird als Nettopreis ausgewiesen, exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich zur Auskunft über die Anzahl der Nutzer gegenüber Takuta. Er ist verpflichtet, Änderungen der Nutzerzahl unmittelbar an Takuta in Textform zu melden. Der Kunde trägt die alleinige Sorge dafür, dass die benannten Ärzte ihr Einverständnis hierzu erteilt haben.
    12.4. Entgelte für im jeweiligen Nutzungsvertrag und gebuchte Einmalleistungen (z.B. Import des Terminkalenders, Installation von Schnittstellen) sind zahlbar binnen 10 Werktagen nach Leistungserbringung.
    12.5. Entgelte für Zusatzdienstleistungen (z.B. Ziff. 5.2., 5.4, 5.5) sind zahlbar binnen 10 Werktagen nach Leistungserbringung.
  13. Sonstiges
    13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
    13.2. Als Gerichtsstand wird Essen vereinbart.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.